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Zwingend muss etwas auf ordnungsbehördlicher und politischer Ebene geschehen, um das extrem vorherrschende, und vollkommen unnötige Leid auf unseren Straßen einzudämmen! 

Städte und Gemeinden werden dringend zum Handeln aufgefordert!

Über  4 0 . 0 0 0  Befürworter, mehr als 3.000 Tierheime und mehrere Millionen Mitglieder der bundesweiten

Interessengemeinschaft Pro Katzenschutzverordnung rufen aus 

S T O P !!! -  so kann es nicht mehr weitergehen! 

Wir fordern dringend transparenten, fairen und praktizierbaren Tierschutz, Rechtssicherheit, Entlastung für die praktischen Garanten des Tierschutzes, sowie sozialen Frieden für Mensch, Tier & Umwelt:  

Wir fordern eine bundeseinheitliche Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht & damit Rechtssicherheit für Tierschützer! 

Kastrationspflicht.gif

Kein Heimtier gehört unversorgt auf die Straße!

Gerichtsurteil über Zuständigkeit der Fundtiere für 6 Monate.

Eine Katzenschutzverordnung (TSch-KaVo) schützt Mensch, Tier und Umwelt. Wir fordern Unterstützung von der EU-Kommission.

Paderborn überzeugt - bis zum Beweis des Gegenteils, handelt es sich bei aufgefundenen Katzen um Fundtiere, deren Eigentumssicherung für 6 Monate gewährleistet sein muss.

Ignoranz & Willkür sind Multiplikatoren für das Leid auf unseren Straßen! Hier sind die Landesinnenministerien, sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier gefordert. Fütterungsverbote sind rechtlich nicht haltbar, weiterhin sind sie ein Multiplikator für das Leid. Vielerorts werden bedingt durch ordnungsbehördliches Fehlverhalten Brennpunkte hergestellt, die nicht mehr duldbar sind. Es ist nicht mehr hinzunehmen, dass die Persönlichkeitrechte der ordentlichen Tierhalter durch das gesamtgesellschaftliche Versagen erheblich verletzt werden. Wir brauchen Schutz für Mensch und Tier! 

Diese Meinung vertreten über 3.000 Tierheime, Tierschutzvereine und Auffangstationen deutschlandweit!

Katzen brauchen Schutz - PRO Katzenschutzverordnung

Unterschriftenliste Pro Katzenschutzverordnung  - (Download)
Zur Onlinepetition: www.ksvo.de.vu

Kastrationspflicht für Katzen ist amtlich!

Zur Verordnung:  http://www1.paderborn.de/ris/interech.nsf/(AllDocsiV)/7A7B4C6DE82499A9C12574AB0027ED75v?OpenDocument

p_logo.gif Paderborn überzeugt.

Paderborn setzt Signale zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.

(Gefahrenklausel)

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Österreich überzeugt ebenfalls:

In Österreich dürfen Bauern und sonstige Leidproduzierende Quellen seit 01.01.2005 keine Katzen mehr unkastriert halten!

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Fachbereich Straßenkatzen, Paderborn: 

Frau Susan Smith aktion-tier@katzenhilfe-westerwald.de Tel. 0178-2375424

Broschüre Straßenkatzen, Aktion Kitty, bundesweites Projekt (Download)

Broschüre Straßenkatzen, Paderborn, (Download)

Behördliche Verordnung der Stadt Paderborn (Download)

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http://www.wdr.de/tv/servicezeit/tiere_suchen/sendungsbeitraege/2008/1005/00_kastrationspflicht_fuer_katzen.jsp

Tötungsstationen in Deutschland?

Tötungen und Verelendung durch Aushungern & Ignoranz statt Regulierung der Population durch Kastration? 

... wir haben bessere Lösungsansätze für die Verantwortlichen parat ...

Ignoranz ist ein Multiplikator für das Leid - das Ergebnis sehen wir tagtäglich auf unseren Straßen. Die dadurch heraufbeschworenen Brennpunkte gilt es zu beseitigen. Tierschutz ist ein Staatsziel, ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, der Tierschutz kann das gesamtgesellschaftliche Versagen so nicht mehr schultern.

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Das Bundestierschutzministerium BMELV begrüßt den Vorstoss einzelner Städte und Gemeinden. Dem Staatsziel Tierschutz wird sich in folgenden Städten gestellt:

  1. Paderborn seit 2008
  2. Düsseldorf seit 2010
  3. Delmenhorst seit 2010
  4. Bunde seit 2010
  5. Oer-Erkenschwick seit 2010
  6. Salzgitter seit 2010
  7. Bad Dürrenberg seit 2010
  8. Göttingen?
  9. Bergheim?
  10. Aachen?
  11. ?
  12. ?
  13. ?

     

     

6 kleine Punkte, die im Ordnungsbehördengesetz der Städte und Gemeinden müssen, damit Katzenschutz auch in Deutschland möglich wird und wir gemeinsam dem Staatsziel Tierschutz nachkommen können.

 

    1.     Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese vor Vollendung des 5. Lebensmonats von einem Tierarzt unfruchtbar machen zu lassen.

    2.     Katzen sind vor Vollendung des 5. Lebensmonats mittels Tätowierung und/oder Mikrochip zu kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die doppelte Kennzeichnung durch Tätowierung in beiden Ohren, zuzüglich Mikrochip/Transponder ist erstrebenswert.

    3.     Katzen aus genehmigter privater oder gewerblicher Zucht und/oder Handel sind vor der Weitergabe an dritte, vor Vollendung des 5. Lebensmonats, mittels Tätowierung und/oder Mikrochip zu kennzeichnen und registrieren zu lassen.

    4.     Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer frei lebende Katzen Futter zur Verfügung stellt (Obhutsverhältnis).

    5.     Für die private oder gewerbliche Zucht von Katzen können auf schriftlichen Antrag hin, Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle, Dokumentation, nachhaltige Verantwortung und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

    6.     Die Mindesthalteanforderungen für Katzen sind einzuhalten.








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